Landtagskandidat Heinrich Zertik Das neue Jahr beginnt mit guten Nachrichten: Die NRW-Koalition stärkt mit noch einmal fast 25 Millionen Euro die Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen
Das Land unterstützt mit dem Geld Kommunen dabei, Leerstände zu füllen, gezielter zu verhandeln oder neue InnenstadtAllianzen zu schmieden. 340.500 Euro aus diesen Fördergeldern fließen auch in die Innenstadt von Detmold. Die Projektumsetzung kann sofort starten
Dazu erklärt CDU-Landtagskandidat Heinrich Zertik: „Unsere Innenstädte sind Wirtschafts-, Wohn- und Lebensraum und sollen es bleiben. Die City ist nicht nur Aushängeschild einer Gemeinde, sondern auch ein Ort der Begegnung für die Menschen. Wir müssen die Zentren lebendig halten, denn von einer starken Innenstadt profitieren alle in Detmold. Corona hat vor allem den Einzelhandel in unserer Stadt stark getroffen und die Konkurrenz mit den großen Onlineanbietern drastisch verschärft. Das Förderprogramm ist deshalb für unsere Händlerinnen und Händler, aber auch die Bürgerinnen und Bürger, ein echter Lichtblick. Die bereits dritte Programmphase seit 2020 zeigt zudem den Bedarf vor Ort. Mit dem Sofortprogramm werden nunmehr insgesamt über 200 Kommunen mit rund 95 Millionen Euro Landesförderung unterstützt. Mit dem Fördergeld ist die NRW-Koalition den Kommunen eine Stütze in der Pandemie und greift ihnen vor Ort unter die Arme. Detmold erhält aus dem diesjährigen Sofortprogramm 340.500 Euro. Ich bin sicher: Die Innenstadt hat eine vitale Zukunft vor sich – aber unsere Entscheiderinnen und Entscheider vor Ort brauchen jetzt die Handlungsfreiheit, um auf Entwicklungen zu reagieren und Neues zu wagen. Ich bin sehr froh, dass die NRW-Koalition wieder einmal die kommunale Familie mit ihren aktuellen Herausforderungen und auch Sorgen fest im Blick hat.“ Hintergrund: In diesem dritten Aufruf wurden die bekannten und bewährten Förderbausteine des im Sommer 2020 initiierten Sofortprogramms zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NordrheinWestfalen fortgeführt: Die Anmietung von Ladenlokalen, der Zwischenerwerb von leerstehenden Immobilien sowie Expertisen, Beratungen und Moderationsprozesse im Zusammenhang mit der Reaktivierung von Einzelhandelsgroßimmobilien oder der Aufbau eines Zentrenmanagements. Darüber hinaus wurden die Fördertatbestände erweitert. Neu ist beispielsweise die Förderung von Umbaupauschalen bei der Anmietung von Ladenlokalen oder die Schaffung von mehr Innenstadtqualität durch das Aufstellen von Stadtbäumen. Anfang 2022 wird es noch einmal die Möglichkeit geben, weitere Anträge zur Qualität der Innenstädte, insbesondere zur Begrünung, zu stellen.